Batterieverordnung

Hinweise zur Batterieverordnung

Als Händler von Batterien und Akkumulatoren sind wir gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie  über die Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von gebrauchten Batterien und Akkumulatoren zu informieren:

Verbraucher sind nach §11 BattG gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Werden sie nicht mehr benutzt, können Sie die Teile bei uns, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel abgeben.

Das Entsorgen von Batterien und Akkumulatoren im Hausmüll ist verboten. Wenden Sie sich zur Entsorgung an die dafür vorgesehenen Rücknahmestellen.
Sie erkennen schadstoffhaltige Akkus und Batterien anhand der chemischen Bezeichnungen Pb (Blei)/Cd (Cadmium)/Hg (Quecksilber).
Bitte beachten Sie, dass die Rückgabemengen, haushaltsübliche Mengen nicht übersteigen dürfen.

Senden Sie Akkus und Batterien an uns zurück:

Two Tec Service und Logistik GmbH
Ulrichstr. 108
72116 Mössingen